Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Hochzeitsfotografie und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten

von Miriam Castle-Weiss (Hochzeitsfotografie-Castle), nachfolgend Fotograf genannt.

 

 Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Überweisung der Anzahlung oder Leistung durch den
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckte
Papierbilder, gedruckte Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, etc.)
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  5. Bei Hochzeiten über 5 Stunden sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten. Pausen bei Buchungen über 6 Stunden werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
  7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und bei Übernahme von Extrakosten.
  8. Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

 

Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
ist ohne Einverständnis des Fotografen nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen über.
  3. Der Fotograf darf die Fotos als Referenzaufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden.

 

Honorare

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen auf Anfrage zu finden sind.
Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine Aufwandsgebühr von 250,00 Euro berechnet.
  3. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie sowie den Eingang der Zahlung per E-Mail.
Der Auftraggeber erklärt mit der Gebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist spätestens 2 Wochen
nach der Rechnungsstellung per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden
Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion mehr als zwei Änderungsdurchläufe, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Im Preis der Hochzeitsreportage ist nur eine oberflächliche Bearbeitung der Bilder inklusive. Aufwändige Schönheitsretuschen auf mehr als 10 Bildern werden gesondert vergütet.
  8. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  9. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.

 

Stornierungsbedingungen

  1. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vom Vertrag zurück, so
behält der Fotograf die Terminreservierungsgebühr von 250,00 Euro ein. Diese deckt in etwa die bisher geleistete Arbeit des Fotografen für Vorgespräche, Emailverkehr , Vertragserstellung sowie einer Probesession ab.
    2. Zwischen 15 und 28 Tagen vor der Hochzeit sind 50 % der Gesamtsumme fällig.
  2. Wird der Auftrag 14 Tage vorher (oder kurzfristiger) storniert, sind 90 % der vereinbarten Kosten fällig, da der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
  3. Wird ein Termin verschoben, gelten die zu diesem Zeitpunkt evtl. neuen Preise des Fotografen. Eine Verschiebung ist einmal kostenlos. Ab der zweiten Verschiebung werden pauschal 50,00 Euro berechnet.Die Stornierung muss schriftlich vom Auftraggeber erfolgen.

 

Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,40 EUR,
je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

Haftung

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Schwangerschaft, Verkehrsunfall, Umweltein-flüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf den vereinbarten Fototermin absagen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz. Allerdings können die gelieferten Fotos bis 12 Monate nach Auftragsdatum erneut vom Fotografen angefordert werden. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  1. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.
  2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.

 

Recht am eigenen Bild

Der Kunde stellt die Fotografin von jeglichen Ansprüchen seiner Hochzeitsgäste frei. Dies sind insbesondere Schadensersatzforderungen aus materiellen und immateriellen Recht (Schmerzensgeldforderungen).  Der Auftraggeber informiert seine Gäste im Vorfeld darüber, dass ein Fotograf anwesend ist und Fotos von ihnen angefertigt werden. Jeder Gast der Hochzeit gibt mit seinem Erscheinen seine Einwilligung. Widersprüche müssen vom Brautpaar unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Sollten Widersprüche auftreten, informiert der Auftraggeber den Fotografen unverzüglich (max. 7 Tage nach Übergabe) bei der Kontrolle der Fotos in der Online-Galerie, noch vor Weitergabe der Zugangsdaten an die anderen Gäste. Der Fotograf wird nach Aufforderung das Bild auf allen Kanälen löschen.

 

Datenschutz


Siehe gesonderte Erklärung

 

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 27.06.2021. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.