Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Miriam Castle-Weiss (one-glimpse Fotografie), nachfolgend Fotograf genannt.

Allgemeine Informationen zum Vertrag:

1.     Alle Bilder werden zunächst mit Wasserzeichen und mit Kennwort versehen auf meiner Plattform für euch freigeschaltet. Nach eurer Auswahl der Bilder bekommt ihr diese in voller Auflösung ohne Wasserzeichen zum Download freigeschaltet. Dieser Link darf zum Zeigen der Bilder auch an andere weitergegeben werden.

2.     Um fotografisch die höchste Qualität zu erreichen wird ausschließlich im RAW-Format gearbeitet. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder zwingend nötig und definiert meinen individuellen Stil. RAW-Dateien und unbearbeitete Fotos werden generell nicht weitergegeben.

4. Der Kunde erhält jedes bearbeitete Bild als JPG in Originalgröße ohne Wasserzeichen. Der Fotograf bearbeitet die Bilder in der selben Qualität, wie man sie auf der Website sehen kann.

3. Der Fotograf besitzt die Urheber- und Nutzungsrechte an allen Bildern. Urheberrechte können nicht übertragen werden. Der Kunde stimmt zu, dass der Fotograf alle Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung zu Portfoliozwecken für Druck- und Onlinemedien (z.B. eigene Website, facebook, für Eigenwerbung, zur Teilnahme an Fotowettbewerben) an den von euch freigegebenen Fotos hat. Diese werden nach dem Fotoshoot von euch ausgewählt.

4.     Ihr erhaltet ein Nutzungsrecht der Bilder. Dies beinhaltet die Veröffentlichung und Vervielfältigung zu allen privaten Zwecken auf sozialen Netzwerken und privaten Homepages sowie die Drucke der Bilder. Eine kommerzielle Nutzung
ist ohne Einverständnis des Fotografen nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
 Fotografen über.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

3. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und bei Übernahme von Extrakosten.

4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche 
geltend machen.

7. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Schwangerschaft, Verkehrsunfall, Umweltein-flüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf den vereinbarten Fototermin absagen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

8. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz.

Allerdings können die gelieferten Fotos bis 12 Monate nach Auftragsdatum erneut vom Fotografen angefordert werden.

Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.

10. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
 abgenommen.

11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

12. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Überweisung der Anzahlung oder Leistung durch den
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckte
Papierbilder, gedruckte Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und bei Übernahme von Extrakosten.

8. Sollte es am Tag des Fotoshoots stark regnen, werde ich mich mit euch in Verbindung setzen. Eventuell wird die Foto-Aktion verschoben.

9. Manche Fotosessions sind für spezielle Blumenfelder ausgeschrieben. Sollten diese Blumen zu der Zeit nicht blühen, kann das Fotoshoot verschoben werden oder ein anderes Fotoshoot gebucht werden. Die Fotografin haftet nicht dafür, dass die Blumen am gebuchten Tag blühen.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
ist ohne Einverständnis des Fotografen nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen über.

3. Der Fotograf darf nach Erlaubnis des Kunden die Fotos als Referenzaufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden. 

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen auf Anfrage zu finden sind.
Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Der Fotograf bestätigt den Auftrag sowie den Eingang der evtl. Anzahlung per E-Mail.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist spätestens 2 Wochen
nach der Rechnungsstellung per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden
Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.

9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen später als 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so
behält der Fotograf die Terminreservierungsgebühr ein.  Zwischen 15 und 28 Tagen sind 75 % der Gesamtsumme fällig. Wird der Auftrag 14 Tage vorher (oder kurzfristiger) storniert, sind 90 % der vereinbarten Kosten fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Terminreservierungsgebühr wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des
Fototermins nicht erstattet. Die Stornierung muss schriftlich vom Auftraggeber erfolgen.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,40 EUR,
je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Schwangerschaft, Verkehrsunfall, Umweltein-flüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf den vereinbarten Fototermin absagen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz. 

Allerdings können die gelieferten Fotos bis 12 Monate nach Auftragsdatum erneut vom Fotografen angefordert werden.

Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.

4. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.

VI. Recht am eigenen Bild

Der Kunde stellt die Fotografin von jeglichen Ansprüchen der fotografierten Personen frei. Dies sind insbesondere Schadensersatzforderungen aus materiellen und immateriellen Recht (Schmerzensgeldforderungen).  

Sollten Widersprüche auftreten, informiert der Auftraggeber den Fotografen unverzüglich (max. 7 Tage nach Übergabe) bei der Kontrolle der Fotos in der Online-Galerie, noch vor Weitergabe der Zugangsdaten an die anderen Gäste. Der Fotograf wird nach Aufforderung das Bild auf allen Kanälen löschen.

VII. Datenschutz


Siehe gesonderte Erklärung

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 18.09.2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.